Grundüberzeugungen
- Betroffene von Missbrauch in der Kirche stehen einer weltweit vernetzten, hierarchisch organisierten Institution gegenüber. Die hat seit einigen Jahren nicht ohne Grund den Ruf, in der Vergangenheit vor allem den Schutz der eigenen Institution und der Täter im Blick gehabt zu haben, nicht die Betroffenen. Andernfalls wäre eine Selbsthilfegruppe wie die unsrige von vornherein überflüssig.
- Nur wenn die ehemaligen Opfer von Missbrauch als gleichwertige Gesprächspartner gehört und einbezogen werden, kann aus der Sicht von Betroffenen eine angemessene Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Missbrauch im Rahmen der Kirche funktionieren.
- Eine wirkliche Interessenvertretung von Betroffenen kann nicht von der Kirche selbst wahrgenommen werden. Denn: viele der (mehrheitlich geweihten) Täter verstehen sich als Teil dieser Kirchenhierarchie und damit als abgehoben vom einfachen Gläubigen.
- Die Kirchenleitung befindet sich in einem unüberbrückbaren Interessenkonflikt. Denn sie versteht sich gleichzeitig als Anwalt des Täters und des Opfers, obwohl diese Interessen sich grundsätzlich widersprechen (müssen). Sie erhebt aber auch den Anspruch, Richter in diesem Entscheidungsprozess sein zu können. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Interessenkonflikte sehr häufig zu Lasten der Missbrauchsopfer entschieden worden sind.